E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Werbung mit fremden Bildmarken

Auf der Grundlage ihres Markenrechts dürfen es Automobilhersteller markenunabhängigen Werkstätten untersagen mit der Bildmarke des Herstellers für eigene Wartungs- und Reparaturarbeiten zu werben.

Das entscheidende Gericht sah in einer solchen Werbung eine Beeinträchtigung der Werbefunktion der Klagemarke und einen damit verbundenen Imagetransfer, der die Klage führende Marke schwäche.

In dem entschiedenen Sachverhalt hatte VW die unabhängige Werkstattkette ATU verklagt, da diese in ihrer Werbung das VW-Symbol verwendete, um eigene Inspektionen an Fahrzeugen diesen Typs anzupreisen. Das erkennende Gericht sah hierin einen unzulässigen Verstoß gegen das Markenrecht, da ATU zur Bewerbung eigener Leistungen auch die Wortzeichen VW oder Volkswagen hätte verwenden können.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH I ZR 33 10 vom 14.04.2011
Normen: § 23 MarkenG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-29 wid-153 drtm-bns 2024-12-29