E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Versicherungsbedingungen müssen Zuschläge für unterjährige Ratenzahlungen erkennen lassen

Kann der Kunde nicht erkennen, dass er bei unterjährigen Ratenzahlungen auf seine Lebensversicherung Zuschläge leisten muss, sind entsprechende Klauseln im Versicherungsvertrag unwirksam.


Wie das Gericht feststellte, könnten Versicherungsnehmer selbst bei einem sorgfältigen Studium der Versicherungsverträge nicht erkennen, welche Höhe ein Zuschlag bei der Entscheidung für eine häufigere Ratenzahlung als die vorgesehene jährliche Beitragszahlung hat. Erforderlich sei, dass die entsprechenden Klauseln klare Hinweise auf den genauen Prozentsatz des Zuschlags oder bestimmte Summen enthalten würden. Sind entsprechende Hinweise nicht gegeben, handelt es sich um einen Verstoss gegen das Transparenzgebot, weshalb die betroffenen Bedingungen unwirksam sind.
 
Landgericht Stuttgart, Urteil LG S 20 O 2011 10 vom 26.04.2012
Normen: § 1 UklaG, § 307 I S.2 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-28 wid-153 drtm-bns 2024-12-28