E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Geringere Mieteinnahmen können Grundsteuer mindern

Verringert sich der Rohertrag einer vermieteten Immobilie um mehr als 50 %, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden.


Voraussetzung ist dabei, dass den Vermieter kein Verschulden an den geringeren Erträgen trifft. Er muss einen entsprechenden Antrag bei der Steuerbehörde stellen, in welchem er die Gründe für die geringeren Erträge darlegt und darüber hinaus den Nachweis für seine fehlende Verantwortung an den geringeren Mieteinnahmen führt. Das gilt etwa, wie in dem entschiedenen Sachverhalt, wenn die Mietrückstände auf der Zahlungsunfähigkeit des Mieters beruhen. Zwar war eine marktgerechte Miete vereinbart worden, die Zahlungsfähigkeit des Mieters lag jedoch nicht im Einflussbereich des Vermieters. Somit stand dem Vermieter die Veranlagung einer geringeren Grundsteuer zu.
 
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil VG WI 1 K 374 11 WI vom 13.02.2012
Normen: § 33 I GrStG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-28 wid-153 drtm-bns 2024-12-28