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Zum Versicherungsschutz bei einem auf den PKW aufprallenden Wohnwagen

Beruht ein Schaden nicht auf einem Bedien- oder Materialfehler, sondern ist auf einen unebenen Strassenbelag oder auf schlechte Witterungsverhältnisse zurückzuführen, muss die Kaskoversicherung durch einen Anhänger verursachte Schäden am Zugfahrzeug ersetzen.


Denn in einem solchen Fall ist die Beschädigung als von "außen einwirkendes Ereignis" zu betrachten, welches grundsätzlich von der Versicherung abgedeckt ist. Zu denken ist dabei etwa an Spurrillen oder Seitenwind, wodurch sich ein Anhänger "aufschaukeln" und das Zugfahrzeug beschädigen kann.

Mit Recht können Versicherungen hingegen die Leistung ausschliessen, wenn dem Fahrzeugführer ein Fehler in der Bedienung unterläuft oder ein Materialfehler (Reifenplatzer infolge brüchiger Reifen o.ä.) zu dem Unfall führt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IV ZR 21 11 vom 19.12.2012
Normen: § 12 VI a AKB 2005
[bns]
 

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