E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Keine Australienreise auf Rechnung des Sozialleistungsträgers

Ein aufstockende Leistungen beziehender Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Übernahme der Reisekosten zu seinen in Australien lebenden Kindern.


Das Sozialrecht gewährt Leistungsbeziehern unter Umständen auch eine Kostenübernahme für die Ausübung des Umgangsrechts mit den von ihnen getrennt lebenden Kindern. Dazu können auch Reisekosten zählen. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatte das Jobcenter sich zwar grundsätzlich zur Übernahme der Kosten einer Flugreise nach Australien bereit erklärt, jedoch wertete es die Summe von mehr als 6000 Euro als eindeutig zu hoch.

Diese Auffassung teilte auch das Gericht. Zwar muss sich das Jobcenter grundsätzlich an seiner Zusage festhalten lassen, die konkret geforderte Summe kann der Kläger jedoch nicht fordern. Denn diese resultierte aus einer kurzfristigen Reiseplanung für welche jedoch kein Grund bestand.
 
Sozialgericht Berlin, Urteil SG B S 201 AS 19424 13 ER vom 21.08.2013
Normen: § 21 VI SGB II
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-28 wid-153 drtm-bns 2024-12-28