E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Die elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig

Vor diesem Hintergrund hat das Sozialgericht in Berlin entschieden, dass Versicherte ab dem 01.

01.2014 die Karte nutzen müssen und den Versicherungen für die Anfertigung ein Lichtbild und notwendige Daten zur Verfügung zu stellen haben.

Die Karte dient einer effektiveren Leistungserbringung und Abrechnungskontrolle. Vor diesem Hintergrund erkannte das Gericht keine Verletzung des Sozialgeheimnisses oder des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und folgte damit nicht dem Begehren des Versicherungsnehmers.

Nur bei einer bisher nicht beabsichtigten weitergehenden Nutzung der Karte würde es hingegen einer Zustimmung des Versicherungsnehmers bedürfen, so das Gericht.
 
Sozialgericht Berlin, Urteil SG B S 81 KR 2176 13 ER vom 07.11.2013
Normen: §§ 15 II, § 291 a I SGB V
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-28 wid-153 drtm-bns 2024-12-28