E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zur Brustvergrößerung bei Intersexualität

Ist das körperliche Erscheinungsbild einer intersexuellen Frau unzweifelhaft im weiblichen Bereich anzusiedeln, besteht gegen die gesetzliche Krankenversicherung kein Anspruch auf eine Brustvergrößerung.


Denn der Brustansatz der Klägerin füllt die Konfektionsgröße ''A'' für Damen bereits voll aus. In diesem Fall geht es lediglich um die äußere Anpassung des Erscheinungsbildes an ein vermeintliches Idealbild, weshalb die Kosten nicht der Krankenkasse aufgebürdet werden können.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 1 KR 69 12 R vom 04.03.2014
Normen: § 27 I S.1 SGB V
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-28 wid-153 drtm-bns 2024-12-28