E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Geltung als Reiseveranstalter auch bei zusammengestellter Mehrzahl von Einzelreiseleistungen

Reiseveranstalter ist derjenige, der aus der Sicht eines durchschnittlichen Reisekunden als Vertragspartei eine Gesamtheit von Reiseleistungen, in eigener Verantwortung zu erbringen verspricht.

Maßgeblich ist, wie sich die Vertragspartner tatsächlich gegenüberstehen, insbesondere wie das Reiseunternehmen aus der Sicht des Reisenden auftritt.

Wer eine nach den Wünschen des Reisenden zusammengestellte Mehrzahl von Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis als Reise anbietet, ist auch dann Reiseveranstalter, wenn der Reisende selbst Einzelleistungen von Leistungsträgern auswählt, deren Angebote ihm der Veranstalter im Rahmen eines Buchungsprogramms zur ''dynamischen Bündelung'' (''Dynamic Packaging'') zu fortlaufend aktualisierten Einzelpreisen zur Verfügung stellt.

Pauschalreise ist die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei Dienstleistungen, wie beispielsweise Beförderung und Unterbringung, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn die Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH X ZR 85 12 vom 09.12.2014
Normen: BGB § 651a Abs. 1, 651i Abs. 3, 320 Abs. 1, 307 Abs. 1, 3
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-27 wid-153 drtm-bns 2024-12-27