E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Dürfen die Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel verwendet werden?

Das OLG Stuttgart kam zu der Überzeugung, dass die Aufnahmen von Dashcams unter bestimmten Umständen als Beweismittel herangezogen werden können.

Als Dashcams bezeichnet man Kameras, die an Windschutzscheiben befestigt werden und permanent aufzeichnen. In einem Zivilprozess, bei dem der genaue Ablauf eines Verkehrsunfalls strittig war, ließ das OLG Stuttgart die Aufnahmen der Dashcam einer Prozesspartei als Beweismittel zu. Ob dies möglich sei oder doch dem imformationellen Selbstbestimmungsrecht der Verkehrsbeteiligten entgegenstehe, müsse stets im konkreten Einzelfall anhand einer umfassenden Interessenabwägung geprüft werden.
 
OLG Stuttgart, Urteil OLG Stuttgart 10 U 41 17 vom 17.07.2017
Normen: Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-27 wid-153 drtm-bns 2024-12-27