E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Das Merkmal der Dauerhaftigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung ist arbeitsplatzbezogen

Nicht nur vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers an einen Arbeitgeber begründet ein normales Arbeitsverhältnis.

Dabei ist von einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung auszugehen, wenn der Leiharbeiter auf einem Dauerarbeitsplatz eingesetzt wird, der nicht einem anderen Stammarbeitnehmer zugeordnet werde kann. Insbesondere ist das Merkmal der "Dauerhaftigkeit" nicht personenbezogen, sonder arbeitsplatzbezogen.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG BB 15 Sa 1635 12 vom 09.01.2013
Normen: AÜG § 10
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-149 drtm-bns 2024-11-25