E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Krankenpflege im Universitätsklinikum ist abhängige Beschäftigung

Die Arbeit einer Fachkrankenpflegerin für Anästhesie ist bei einer umfassenden Einbindung in die Klinikorganisation als Scheinselbstständigkeit zu werten, weshalb die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

br>Regelmäßig von 7.30 - 15.30 in der Universitätsklinik bzw. dem Aufwachraum eingesetzt, erhielt die Fachpflegerin pro Stunde 45 Euro. Grundlage der Tätigkeit war ein Vertrag mit der Klinik, nach welchem sie als selbstständige Honorarkraft beschäftigt wurde. Ihre Aufgaben verrichtete sie gemäß den entsprechenden Anweisungen, war in die Organisationsstrukturen eingebunden, nutzte Kleidung und Arbeitsmaterialien des Klinikums und musste sich zeitlich nach den Dienstplänen des Klinikums richten.

Vor diesem Hintergrund führte das Gericht aus, dass die tatsächlichen Gegebenheiten für eine abhängige Beschäftigung sprechen würden und vor diesem Hintergrund auch die Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden müssten.
 
Sozialgericht Dortmund, Urteil SG DO S 25 R 2232 12 vom 29.10.2013
Normen: § 1 S.1 Nr.1 SGB VI, § 7 I SGB IV
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24