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Teilnahme an Mediationsveranstaltung ist keine Arbeitszeit

Nimmt ein Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber veranlassten und organisierten Mediationsveranstaltung teil, so stellt die für die Teilnahme aufgewendete Zeit keine Arbeitszeit dar.

Dies ändert sich auch nicht, wenn die Mediationsveranstaltung verpflichtend war oder ausschließlich im Interesse des Unternehmens durchgeführt wurde.

Die Teilnahme an einer Mediationsveranstaltung ist nicht von dem Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. Jedoch unterfällt eine solche gesetzeswidrige Anordnung der Teilnahme an einer Mediationsveranstaltung auch nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
 
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil LAG BY 5 TaBV 22 12 vom 27.08.2013
Normen: GewO § 106
[bns]
 

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