E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Mitarbeiterbefragung unterfällt nicht dem Mitbestimmungsrecht

Eine bloße anonyme Mitarbeiterbefragung unterfällt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.


In dem entschiedenen Fall, führte der Arbeitgeber - eine Uniklinik - eine Mitarbeiterbefragung durch. Die Befragung sollte zeigen, ob umgesetzte Maßnahmen aus der Vorgängerbefragung 2012 sowie Angebote aus dem Bereich um die Veränderungen der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter eingetreten sind. Zudem sollte die Befragung zeigen, ob Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Führungs- und Unternehmenskultur, die Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit, das betriebliche Gesundheitsmanagement, die Zusammenarbeit und die Bedingungen der Patientenversorgung bestehen würden. Rückschlüsse auf die Mitarbeiter der Befragung waren durch den anonymen Befragungsbogen ausgeschlossen. Das BAG lehnte deshalb eine Mitbestimmung des Betriebstrates ab.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 1 ABR 47 16 vom 21.11.2017
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-18 wid-149 drtm-bns 2024-12-18