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Betriebsrat kann Kündigung eines Arbeitnehmers durchsetzen

Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen.


Ist einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats von einem Gericht rechtskräftig aufgegeben worden, einen Arbeitnehmer zu entlassen, liegt für eine ordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernis vor.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 2 AZR 551 16 vom 28.03.2017
Normen: § 626 BGB
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