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Rückzahlung von Ausbildungskosten

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, wonach Ausbildungskosten, die der Arbeitgeber aufgewendet hat, vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen sind, wenn dieser das Arbeitsverhältnis vor Ablauf bestimmter Fristen beendet. Es kommt jedoch immer auf eine Einfallprüfung an. Sprechen Sie hierüber mit Ihrem Rechtsanwalt.

 

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