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Ein Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 28.03.2017
Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.03.2017
Die gesetzliche Regelung des Wettbewerbsverbots bezweckt unter anderem, den Arbeitnehmer vor schwer durchschaubaren Vertragswerken zu schützen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2017
Ein sachlicher Grund für eine Befristung eines Arbeitsvertrags liegt auch vor, wenn die Befristungsmöglichkeit des Arbeitsverhältnisses in einem gerichtlichen Vergleich geschlossen wird, soweit die Parteien darin zur Beendigung eines Kündigungsschutzverfahrens oder eines sonstigen Feststellungsrechtsstreits über den Fortbestand oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses eine Einigung erzielen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2017
Ist in einem befristeten Arbeitsvertrag eine gesetzeswidrige kurze Kündigungsfrist vereinbart, so kann dieser Umstand dahingehend ausgelegt werden, dass die Parteien eine ordentliche Kündbarkeit vereinbaren.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2017
Niemand darf wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf diskriminiert werden.
> Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.03.2017
In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.02.2017
Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2017
Die Grenze zwischen der Vorbereitung der späteren freiberuflichen Tätigkeit und einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit ist oft fließend.
LAG Köln, Urteil vom 07.02.2017
Will der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung aussprechen, um im Anschluss ein neues Arbeitsverhältniss zu schließen, so muss er bezüglich der in der Änderungskündigung beschriebenen neuen Aufgabe konkret werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017
 

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