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Kündigung Hamburg

Fachanwalt Kündigung Hamburg

Dauerschuldverhältnisse wie ein Arbeitsverhältnis lassen sich namentlich durch Kündigung, damit durch einseitiges Rechtsgeschäft beenden. Die Parteien können durch ordentliche und außerordentliche Kündigung das Vertragsverhältnis beenden. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis kündigen.

Kündigungen stellen in aller Regel den Schwerpunkt im Arbeitsrecht bzw. in arbeitsrechtlichen Verfahren dar. Arbeitnehmer, die ein Kündigungsschreiben vonseiten des Arbeitgebers erhalten, sind zu Recht besorgt. Denn wenn das Arbeitsverhältnis endet, bricht auch die finanzielle Absicherung für den Lebensunterhalt weg. Arbeitsrechtliche Kündigungsverfahren können eine relativ verzwickte Angelegenheit sein. Arbeitnehmer sind daher gut beraten, sich schnellstmöglich an einen im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt zu wenden. Im Idealfall lässt sich der Gang vor das Arbeitsgericht in Hamburg vermeiden und der Fall wesentlich schneller und weniger nervenaufreibend abschließen.

Noch besser ist es, eine Kanzlei mit Fachanwälten für Arbeitsrecht aufzusuchen. Denn wegen seiner Komplexität und seines Facettenreichtums verlangt das Arbeitsrecht oftmals Detailwissen und Erfahrung. Diese beiden wichtigen Faktoren entscheiden oftmals über den Erfolg eines Arbeitsrecht-Mandats. In der Kanzlei Hecht & Kollegen aus Hamburg steht Ihnen ein eingespieltes Team aus gleich drei Fachanwälten für Arbeitsrecht zur Verfügung – Rechtsanwalt Hecht und Rechtsanwalt Wieprecht. Die drei Fachanwälte werden außerdem durch den jüngst hinzugestoßenen Kollegen Herrn Rechtsanwalt Sebastian Thomas Dohm unterstützt.

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Fachanwalt Kündigung Hamburg

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Kündigung Hamburg - Was müssen Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer bei der Kündigung beachten?

Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich, soweit keine Vertretung durch einen Anwalt vorliegt, die Kündigung höchstpersönlich in der Form des § 623 BGB aussprechen. Der Arbeitgeber kann sich, soweit es sich nicht um eine Einzelfirma ohne vertretungsbefugte Mitarbeiter handelt, durch berechtigte Personen vertreten lassen. Rechtsgeschäftlich vertretungsberechtigt sind mitunter:

  • der AG-Vorstand
  • der Geschäftsführer
  • der Prokurist oder ein Handlungsbevollmächtigter
  • ein Personalleiter (Leiter Human Resources)
  • in Einzelfällen auch Personalsachbearbeiter

Da unser Mandanten-Stamm sowohl aus Arbeitnehmern, als auch aus Arbeitgebern besteht, kennen wir die Interessen beider Vertragsparteien. Ein für beide Parteien wichtiger Punkt ist auch: Wie verhält es sich mit Kündigungen bei einem Betriebsübergang? Mehr dazu finden Sie auf dieser Seite:

Betriebsübergang

Die vorherige Abmahnung - Arbeitsrecht in Hamburg

Im Falle einer sogenannten verhaltensbedingten Kündigung ist praktisch immer die vorherige Aussprache einer Abmahnung nötig. Beide Vertragsparteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) haben sich über den schriftlichen Arbeitsvertrag zu gegenseitigen Leistungen verpflichtet. Kommt eine der Parteien diesen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nach, drohen Abmahnungen. Meist geschieht das vonseiten des Arbeitgebers.

In besonders gravierenden Fällen kann eine Abmahnung auch hinfällig sein und die verhaltensbedingte (oft auch fristlose Kündigung) ist rechtskräftig. Weitere Details zu Abmahnungen können Sie im Link nach diesem Absatz oder in etwas allgemeinerer Formulierung in unserem Glossar einsehen. Gerne beraten unsere Rechtsanwälte / Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Hamburg Sie aber auch in einem Gespräch bzw. Telefonat. Denn insbesondere die Frage der Rechtskräftigkeit eines Abmahnschreibens muss der Anwalt im jeweiligen Einzelfall prüfen.

Abmahnung

Vorsicht: Zurückweisung und Unwirksamkeit

Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg Heiko Hecht empfiehlt grundsätzlich die Beifügung einer Originalvollmacht. Fehlt diese, kann dies den Kündigungsempfänger zur Zurückweisung der Kündigung nach § 174 BGB mit der Folge der Unwirksamkeit der Kündigung berechtigen.

Fristen und der Zugang der Kündigung

Beide Vertragsparteien haben im Regelfall Kündigungsfristen einzuhalten, die von verschiedenen Faktoren abhängen. Sofern arbeits- oder tarifvertraglich keine anderen Konditionen festgehalten sind, greifen die gesetzlichen Bestimmungen nach BGB § 622. (Die sogenannten fristlosen Kündigungen – bei denen eine Einhaltung von Fristen also wegfällt – erfordern besondere Umstände und sollen an anderer Stelle erläutert werden).

Ein besonderes Problem im Zusammenhang mit den Fristen ist der Zugang einer Kündigung. Im Falle einer persönlichen Übergabe des Schreibens ist dieser Problemfall hinfällig. Doch was ist, wenn der Kündigungsempfänger gar nicht anwesend – weil z. B. im Urlaub – ist? Was ist mit postalisch zugesandten Schreiben, wenn der Stichtag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt und der Empfänger das Schreiben erst am nächsten Arbeitstag entnimmt? Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht Heiko Hecht und sein Team aus Hamburg beraten Sie gerne.

Kündigungsfristen Fristlose Kündigung

Anwalt Arbeitsrecht Hamburg - Arbeitsrechtliche Kündigung

Es ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll, im Rahmen von Kündigungen einen Anwalt zu kontaktieren. Dabei ist unerheblich, ob es um die Planung weiterer Vorgehensweisen bei Erhalt einer Kündigung geht, oder das Aufsetzen eines Kündigungsschreibens. Ist die Kündigung formal in Ordnung? Hat die kündigende Vertragspartei die Kündigungsfristen eingehalten? Was war Grund der Kündigung? Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat angehört? Greift der Sonderkündigungsschutz?

Wie Sie sehen, gibt es viele Feinheiten zu berücksichtigen. Die hier genannten Fragestellungen decken lediglich einen Teil der zu beachtenden Faktoren ab, die mit einer Kündigung einhergehen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte Hecht & Kollegen aus Hamburg raten insbesondere auch Arbeitnehmern, sich mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen, wenn diese zu kündigen gedenken. Da es um einen vorübergehenden (finanziellen) Einschnitt in den Lebensalltag handelt, will dieser Schritt wohlüberlegt und geplant sein.

Aufhebungsvertrag als Alternative

Anstatt dass Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer kündigen, können sich beide Vertragsparteien auch auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses über einen Aufhebungsvertrag einigen. Das klingt nach einem guten, alternativen Weg? Aufhebungsverträge können eine sinnvolle Alternative sein, doch gerade Arbeitnehmer sollten hier Vorsicht walten lassen. Je nach Inhalt des Aufhebungsvertrags kann das an sich stressfreie Beschäftigungsende „teuer erkauft“ sein, beispielsweise durch Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit. Solche Verträge sollten Sie in jedem Fall durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder besser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hecht & Kollegen aus Hamburg sind allesamt bestens vertraut mit dieser Art Verträgen und kennen deren Tücken. Weitere Informationen zu Aufhebungsverträgen finden Sie hier auf unserer Website.

Aufhebungsvertrag

Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage

Abgesehen von dem besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Berufsgruppen, unterliegen Arbeitnehmer dem allgemeinen Kündigungsschutz. Zumindest, sofern sie mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung im selben Betrieb tätig sind. Unabhängig von der Frage, ob der Kündigungsschutz greift, hat die Erfahrung gezeigt, dass viele Kündigungen angreifbar sind, da ihnen die juristische Grundlage fehlt oder sie wegen entsprechender Mängel ungültig sind. Schon die Nichtanhörung des Betriebsrats (sofern vorhanden) führt zur Unwirksamkeit. Kündigungsschutzklagen sind daher regelmäßig erfolgreich. Bei weiteren Fragen zum Thema Kündigungsschutzklage können Sie sich jederzeit an unsere Rechtsanwälte / Fachanwälte für Arbeitsrecht wenden.

Kündigungsschutz Kündigungsschutzklage

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg - Kontakt

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Hecht & Kollegen mit Sitz in Hamburg (und mittlerweile vier Kanzleistandorten) haben sich in besonderem Maße auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Drei der vier tätigen Anwälte tragen den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht, sodass Sie sich einer juristisch fundierten Beratung sicher sein können. Seit vielen Jahren vertrauen Mandanten – insbesondere aus Hamburg, aber auch dem näheren Umfeld – auf unsere langjährige Erfahrung und unser gebündeltes Wissen.

Nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns auf (telefonisch oder per E-Mail), damit wir Ihnen etwaige arbeitsrechtliche Fragen beantworten oder bei konkreten Problemstellungen helfen können. Ob Angestellte, leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Betriebsräte.

Wir – Rechtsanwalt Hecht, Rechtsanwalt Wieprecht und Rechtsanwalt Dohm – freuen uns auf Ihr Erscheinen und Ihren individuellen Fall!

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